Unsere Ballettschule ist wieder geöffnet, aber es finden nur Kurse für Kinder statt.
Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen derzeit nicht am Unterricht teilnehmen.
Wieder weitgehend Normalbetrieb
In der neuesten Fassung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung entfällt auch die 3G-Regel sowie alle weiteren besonderen Maßnahmen.
Damit ist endlich wieder Normalbetrieb möglich.
Wieder Unterricht nach 3G möglich
Es freut uns außerordentlich, dass die Sächsische Staatsregierung erneute Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen hat: Wir dürfen ab Montag (07.03.) wieder unter Beachtung der 3G-Regel unterrichten.
Dies bedeutet auch, dass alle Eltern ihr Kind bis in die Umkleide begleiten dürfen. Ein tagesaktueller negativer Test oder Impf-/Genesenennachweis ist hierbei erforderlich.
Wir freuen uns, nun endlich wieder alle Schüler bei uns begrüßen zu können :-)
Erwachsenen-Kurse starten wieder
Die Sächsische Staatsregierung hat am 12.01.2022 Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Infolge dessen können wir ab 14.01.2022 wieder Kurse für Erwachsene anbieten. Voraussetzung dafür ist ein 2G-Nachweis für die Teilnehmer und natürlich weiterhin die Einhaltung unseres Hygienekonzeptes.
Wir freuen uns sehr darüber und starten am 17.01.2022 wieder voll durch!
Keine Kurse für Personen ab 16 Jahren
Nur wenige Tage nach Inkrafttreten der 2G-Regel wird über Tanzschulen (und viele andere Einrichtungen) in Sachsen ein Betriebsverbot verhängt.
Wir dürfen derzeit nur noch Kurse für Personen anbieten, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Regelung gilt vorerst bis 12. Dezember 2021.
Ab 18.11.2021 ist 2G Pflicht
Die Sächsische Landesregierung schreibt ab 19.11.2021 für unsere Einrichtung das 2G-Modell verpflichtend vor, weil die »Überlastungsstufe« erreicht wurde.
Der Zugang zu unserer Ballettschule ist deshalb nur für Personen gestattet, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder eine Genesung von Covid-19 vorweisen können. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können weiterhin mit Negativ-Test am Unterricht teilnehmen. Da diese Tests in Schulen und Kitas ohnehin vorgenommen werden und wir dies nicht kontrollieren müssen, braucht diese Personengruppe bei uns keinen Test vorzulegen.
Ab 25.05.2021 öffnet das Tanzwerk wieder.
Durch die Inzidenz in Leipzig von unter 50 können wir ab 25.05.2021 unsere Ballettschule wieder öffnen und weitgehend zum Normalbetrieb zurückkehren. Es gelten noch immer einige Corona-Auflagen, aber durch die Inzidenz unter 50 entfällt u.a. die Pflicht zur Vorlage eines Negativtests.
Bund und Länder haben sich gestern auf die Verlängerung (und teilweise Verschärfung) des Lockdowns geeinigt.
Es ist zu erwarten, dass diese Beschlüsse zeitnah auch in Sachsen in Landesrecht umgesetzt werden. Wir müssen deshalb auch im Dezember unsere Ballettschule geschlossen halten.
Alle Probestunden, die für Anfang Dezember bereits vereinbart waren, werden von uns automatisch auf den nächstmöglichen Termin im Januar verschoben. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, wieder ab 04. Januar den regulären Betrieb aufnehmen zu können.
Die Sächsische Landesregierung hat den Lockdown bis zum 07. Februar verlängert.
Das Tanzwerk Leipzig bereitet Online-Kurse vor.
Bund und Länder haben sich gestern auf die Verlängerung (und teilweise Verschärfung) des Lockdowns geeinigt.
Es ist zu erwarten, dass diese Beschlüsse zeitnah auch in Sachsen in Landesrecht umgesetzt werden. Wir müssen deshalb auch im Dezember unsere Ballettschule geschlossen halten.
Alle Probestunden, die für Anfang Dezember bereits vereinbart waren, werden von uns automatisch auf den nächstmöglichen Termin im Januar verschoben. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, wieder ab 04. Januar den regulären Betrieb aufnehmen zu können.
Die Bundesregierung hat heute einen zweiten Lockdown beschlossen, der am 02. November 2020 in Kraft tritt.
Deshalb müssen wir den Schulbetrieb erneut unterbrechen. Diesen Ausfall werden wir nicht mehr nachholen können, jedenfalls nicht in absehbarer Zeit. Bitte bleiben Sie uns trotzdem treu!
Der Ballettladen bleibt aber geöffnet (und bietet Ihnen im November 15% »Corona-Rabatt«).
Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass wir am 18.05. den (fast) normalen Schulbetrieb wieder aufnehmen können.
Die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO vom 12.05.2020 erlaubt ausdrücklich in § 6 Abs 2 Satz 15 den Betrieb und Besuch von »Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios«.
Allerdings sind Hygieneregeln einzuhalten. Wir haben dafür ein Konzept erarbeitet und Ihnen (allen Kunden) bereits per E-Mail geschickt. Bei Bedarf senden wir es Ihnen selbstverständlich gern noch einmal zu.
Oft gefragt wurde bereits, ob die Kurszeiten bleiben, wie sie waren. Die Antwort ist: ja.
Damit unsere Schüler nicht ganz aus der Übung kommen, stellen wir unseren Kunden im Tanzwerk »Hometrainer« einige Videos zur Verfügung, mit denen sie selbst zu Hause trainieren können.
Das kann den richtigen Unterricht nicht ersetzen (vor allem, weil die Korrekturen fehlen), aber es wird sicherlich helfen, im wahrsten Sinne des Wortes »bei der Stange« zu bleiben.
Mit Wirkung vom 16. März 2020 bleibt unsere Ballettschule geschlossen; es finden keinerlei Kurse oder Unterrichte statt.
Die Schließung gilt voraussichtlich bis einschließlich 19. April 2020.
Die durch die Pandemie ausfallenden Unterrichtseinheiten werden wir im Laufe des Jahres in Form von Ersatzterminen in den Ferien zum Nachholen anbieten. Voraussichtlich(!) wird dies in der ersten und letzten Woche der Sommerferien sowie in beiden Wochen der Herbstferien der Fall sein. Die Tanzwerk Summer School muss deshalb in diesem Jahr leider ausfallen oder zumindest stark verkürzt werden. Möglicherweise können wir auch Wochenenden zum Nachholen nutzen.
Wegen zu geringer Nachfrage stellen wir die Online-Kurse mit Wirkung ab 01.02.2021 ein.
Ab Montag, 18.01.2021, bieten wir Online-Kurse über Zoom an. Alle Kunden mit Vertrag können diese Kurse nutzen – allerdings ist das Angebot aus verschiedenen Gründen begrenzt. Alle Infos dazu im neuen Bereich »Online-Kurse«.
Wir haben alle Probestunden-Termine, die in die Schließzeit gefallen sind, automatisch auf den jeweils nächstmöglichen Termin (also ab 18.05.) verlegt und werdem Sie bis zum 16.05. anschreiben und nachfragen, ob der neue Termin passt.
Wenn Sie bis zum 16.05. keine Mail von uns erhalten haben, melden Sie sich bitte noch einmal.
In einigen Fällen, zum Beispiel beim E0 A, haben wir zuviele Anmeldungen, die nun wegen der Abstandsregel nicht alle teilnehmen können. Auch in diesen Fällen melden wir uns und bieten Alternativen an.
Alle bereits zugesagten Termine für Probestunden, die in die Schließzeit fallen, verlegen wir automatisch auf die nächstmögliche Zeit nach Wiedereröffnung.
Das gilt auch für bereits abgeschlossene Verträge, deren Beginn in die Schließzeit fällt.
Wenn Sie z.B. einen Termin für Mittwoch, den 18.03.2020 um 18:30 Uhr haben, wird dieser auf den Mittwoch, 22.04. um 18:30 Uhr verlegt (Stand 14.03.). Sie müssen sich nicht noch einmal anmelden.
Wenn Sie den neuen Termin nicht wahrnehmen können, sind wir für eine kurze Nachricht dankbar. Diese ist aber nicht unbedingt nötig.
Wir werden an dieser Stelle laufend eventuelle Änderungen bekanntgeben. Bitte informieren Sie sich kurz vor dem neuen Termin selbständig noch einmal, ob es dabei bleibt.